PRÜFUNG DOKUMENTATION

Eine vollständige und in sich schlüssige Dokumentation des Vorfalls ist Grundlage aller weiteren rechtlichen Schritte. Sind alle für die Prüfung notwendigen Unterlagen vorhanden und die Erkundigungen eingeholt?
Wir fordern diese bei den entsprechenden Behörden an. Auch stellen wir fest, ob alle gesetzlichen und technischen Vorgaben an die Messung erfüllt sind.

BESICHTIGUNG MESSSTELLE

Je nach Messsystem kann die Wahl der Messstelle entscheidend sein.
Wir prüfen auch, ob die Messstelle und die Aufstellung des Messgeräts regelkonform sind.

PRÜFUNG MESSGERÄT

Termine vor Ort sind unumgänglich um den Zustand des Messgeräts zu dokumentieren und zu beurteilen.

PRÜFUNG MESSAUFNAHME

Der Auswertung einer Messaufnahme kommt in der Praxis eine zentrale Rolle zu. Wurde vom Messgerät eine Aufnahme erstellt, werden zuerst gewisse Auswertekriterien überprüft. Abhängig vom Messverfahren werden weitere tiefergehende und genauere Überprüfungen computertechnisch durchgeführt.

Beispiel (messsystemabhängig)
  1. Prüfung der Aufstellwinkel
  2. Auswerten der in der Messdatei gespeicherten Messdaten
  3. Prüfung der fahrdynamischen Vorgänge (bei Videomessverfahren)

Kosten

Wird ein Sachverständiger im privaten Auftrag tätig, so wird das Honorar zwischen ihm und dem Auftraggeber frei vereinbart. Eine Honorarordnung oder ähnliches dafür gibt es nicht.

Bei Gerichtsgutachten (Auftraggeber ist hier ein Gericht) regelt sich die Vergütung des Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). In Zivilprozessen wird die Vergütung zunächst in der Regel derjenigen Partei auferlegt, die beweispflichtig ist.
(Quelle: IHK Heilbronn-Franken)